Tag der offenen Tür

Aktualisierung zu den Corona-Bestimmungen (15.11.2021)

Die Aktuelle CoronaSchVO, die seit 13.11.2021 gilt, besagt, dass bei Veranstaltungen wie unserem Tag der offenen Tür die 3G-Regel gilt. Vollständig Geimpfte und Genesene (PCR-Test mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate alt) benötigen keine aktuelle Testbescheinigung. Ungeimpfte und nicht von einer Corona-Erkrankung im angegebenen Zeitraum genesene Besucher müssen eine gültige Testbescheinigung über einen Bürgertest vorlegen. Der Antigen-Schnelltest (Bürgertest) darf maximal 24 Std. zurückliegen. Die Testbescheinigung über das negative Testergebnis muss vor Betreten der Veranstaltung vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Testbescheinigung bei Genesenen und für die Impfzertifikate.

Schülerinnen und Schüler, die jünger sind als 16 Jahre, gelten wegen Testmaßnahmen in der Schule als getestet.

Im Schulgebäude gilt durchgängig die Maskenpflicht. Es sind (medizinische) Masken zu tragen, die mindestens das Schutzniveau der sogenannten OP-Masken erfüllen. FFP2-Masken dürfen kein Ausatemventil aufweisen.

Eine Anmeldung zum Tag der offenen Tür ist nicht erforderlich.