3G bei Anmeldegesprächen
Für die Anmeldegespräche gilt, dass Eltern und Schüler:innen die 3G-Regel erfüllen müssen. Die Eltern müssen entsprechende Nachweise müssen vorgelegen.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule gelten als getestet. Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen anderer weiterführender Schulen, die sich zur Oberstufe anmelden möchten, benötigen eine Test-Bescheinigung der Stammschule oder eine Bescheinigung über einen negativen Bürgertest nur dann, wenn sie 16 Jahr oder älter sind. Ansonsten gelten aus sie als getestet.
Terminvereinbarungen treffen Sie bitte telefonisch (02445/911230) zu den Öffnungszeiten des Sekretariats:
montags und donnerstags | 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
dienstags, mittwochs und freitags | 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
[Zur Anmeldung werden benötigt: 2 Passbilder, Geburtsurkunde, ggf. Anmeldevollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, Halbjahreszeugnis der Klasse 4 bzw. 10; Versetzungszeugnis der Klasse 3 bzw. 9, Anmeldeformulare aus der Grundschule (4-fach) für die Anmeldung zu Klasse 5. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit auch den Impfnachweis/eine Bescheinigung über den Immunstatus bzgl. Masern mit zum Gespräch.]