Elternmitwirkung am JSG

Zur Schulgemeinde zählen neben den Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und den anderen Mitarbeitern auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Sie sind einerseits gehalten, im häuslichen Rahmen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulbesuch zu schaffen. Darüber hinaus haben sie andererseits die Möglichkeit, sich aktiv in die schulische Bildungs- und Erziehungsarbeit einzubringen.
Dies kann über die Mitarbeit an außerunterrichtlichen Projekten, wie z.B.: in der Cafeteria, im Selbstlernzentrum, bei Schulfesten, Exkursionen oder Sport- und Spielveranstaltungen und über die schulischen Mitwirkungsorgane geschehen:

  • die Klassen-/Stufenpflegschaft, die aus den Eltern/ Erziehungsberechtigten einer Lerngruppe gebildet wird
  • die Schulpflegschaft, die aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften besteht und
  • die Schulkonferenz, die sich aus Vertretern der Lehrer-, Schüler- und Elternschaft zusammensetzt und das höchste Entscheidungsgremium der Schule ist.
  • Die Eltern können außerdem Vertreter in die Fachkonferenzen wählen, wo sie an den Beratungen über Unterrichtsvorhaben und die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln teilhaben können.
  • Auch die Teilnahme an Teilkonferenzen, die über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entscheidet ist ggf. möglich.

Die Aufgabe der Mitwirkungsorgane besteht im Wesentlichen darin, den Informationsaustausch zwischen Eltern, Lehrern und Schülern zu fördern, das Schulleben mitzugestalten, Beiträge zur Konfliktlösung zu leisten und auf eine verbesserte Lernsituation hinzuarbeiten.

Für das Schuljahr 2019/2020 wählte die Schulpflegschaft:
als Vorsitzende: Petra Meyer
als Stellvertreter: Martin Maciejewski

Selbstverständlich erschöpft sich die Mitarbeit und Mitgestaltung der Eltern im Schulleben nicht im formellen Rahmen der Mitwirkungsgremien. Hier erfahren Sie mehr zur Mitarbeit der Eltern an gelebter Schule.